AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Jede Vermietung der Studioräume und technischer Geräte erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden "Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Mietpreis
Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietzinses ist unsere jeweils gültige Preisliste, die auf unserer Internetseite " http://mietstudio-dresden.de/ " eingesehen werden kann.  Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen oder halben Stunden aufgerundet.

3. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist im Voraus und in voller Höhe zu entrichten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Termine
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten . Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor geplantem Produktionsbeginn schriftlich abgesagt werden. Anderenfalls wird der halbe Mietpreis für den vereinbarten Mietzeitraum entsprechend unserer Preisliste berechnet.

5. Nutzung und Eigentum
Alle gemieteten Geräte bleiben auch während der Mietzeit unser Eigentum. Die Überlassung der Mieträume und -sachen an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig. 

Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.

Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden.

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.

In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.

6. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort an uns zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

7. Versicherung und Haftung
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.

Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch einen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. 

Ist infolge unsachgemäßer Behandlung  der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters.  Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen.
Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen, wie Garderobe, Instrumente, Bänder und Filme etc., wird keine Haftung übernommen.

Schadensfälle, Defekte der Geräte  sind uns unverzüglich zu melden.

8. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist Dresden . Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.


Stand: September  2012